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Scheidung mit einem Anwalt - aktive Anwaltsmediation
Oder: wie man den Rosenkrieg vermeidet.
Vorbemerkung
Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten
bedeutet hohe Kosten, viel Stress, riskante Prozesse und diverse
andere Nachteile. Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung des
Streites können beispielsweise sehr unterschiedliche Ergebnisse
herauskommen, mit denen den Parteien gar nicht gedient ist. Es
entsteht Rechtsunsicherheit und der Streit zieht sich hin.
Klassische Scheidungsmediation
Bei der herkömmlichen Scheidungsmediation
ist der Mediator (Psychologe oder Anwalt) nicht für den Inhalt
der Scheidungsvereinbarung erforderlich, welche die beiden Ehegatten
erarbeiten.
Er ist vielmehr dafür zuständig,
den Dialog zwischen den Partnern zu moderieren und beiden Ehegatten
dazu zu verhelfen, ihre Anliegen und Interessen herauszuarbeiten,
zu äußern und die Interessen des anderen Partners wahrzunehmen
und zu berücksichtigen.
Diese herkömmliche Methode der Scheidungsmediation
bewährt sich insbesondere dann, wenn es um einvernehmliche
Regelungen darüber geht, bei welchem Elternteil die Kinder
leben sollen und wie der Aufenthalt der Kinder geregelt werden
soll.
Dies ist ganz besonders die Domäne von
Psychologen und Sozialpädagogen.
Scheidung mit einem Anwalt - aktive
Anwaltsmediation
Diese Methode unterscheidet sich von der herkömmlichen
Mediation dadurch, dass der Anwalt eine aktive Rolle übernimmt.
"Scheidung mit einem Anwalt" eignet
sich für Ehepaare, die bereit und in der Lage sind, bei der
inhaltlichen Erarbeitung der Scheidungsvereinbarung aktiv mitzuarbeiten
und mitzudenken. Häufig haben die Ehepaare die seelische
Belastung der Trennung bereits in gewissem Umfang verarbeitet
und sind motiviert, sich im Interesse der Familie zu verständigen,
und sie wollen ihre Gesamtsituation bereinigen.
"Aktive Anwaltsmediation" ist besonders
dann sinnvoll, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
nicht ganz einfach sind. Dann geht es um eine gerechte Verteilung
des vorhandenen Einkommens, um Ordnung und Neustrukturierung des
Vermögens.
Grundsätze der aktiven Anwaltsmediaton
Der Anwalt als aktiver Mediator arbeitet nach
folgenden Grundsätzen:
- er wird tätig für Ehegatten,
die das gemeinsame Interesse haben, eine einvernehmliche Scheidung
durchzuführen und alle Folgesachen einvernehmlich zu regeln
- er fördert die Kommunikation und das
wechselseitige Verständnis der Partner nach der Methode
der Mediation;
- er ermittelt die tatsächlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten und strukturiert
sie (Einkommens- und Vermögensübersichten);
- er informiert über die Rechtslage
und macht deutlich, dass im Falle einer gerichtlichen Entscheidung
unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können (Rechtsunsicherheit);
- er unterbreitet Vereinbarungsvorschläge
für die verschiedenen Bereiche bzw. schlägt ein Gesamtpaket
vor, in dem die einzelnen Elemente aufeinander abgestimmt sind.
z.B: Abfindung des Unterhalts und Verrechnung mit Zugewinnausgleich,
Übertragung einer Immobilie bei Verzicht auf Unterhalt
und Zugewinnausgleich; großzügige Vermögensauseinandersetzung
bei erbvertraglicher Bindung zu Gunsten der gemeinsamen Kinder;
- er unterstützt beide Ehegatten bei
der Neustrukturierung des Vermögens und berät beim
Aufbau der Altersversorgung;
Zusätzlicher Beratungsanwalt
Nach und ggf. auch während der Erarbeitung
der Scheidungsvereinbarung schickt er die Ehegatten zu einem Beratungsanwalt
in den Fällen, in denen dies nötig erscheint. Dieser
sollte gefundene Lösungen rechtlich überprüfen,
wobei er den Fortgang der aktiven Mediation unterstützt.
Form der Scheidungsvereinbarung
Die gemeinsam erarbeitete Scheidungsvereinbarung
wird entweder notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert.
Diese Form ist notwendig, wenn die Übertragung eines Grundstücks,
der Zugewinnausgleich oder der Versorgungsausgleich durch eine
Vereinbarung geregelt werden sollen. Oft ist die gerichtliche
Protokollierung der einfachere Weg. Für die Umschreibung
des Eigentums beim Grundbuchamt reicht das gerichtliche Protokoll
aus!
Anwaltskosten
Erfahrungsgemäss genügen in geeigneten
Fällen einige gut vorbereitete Besprechungen mit beiden Ehegatten,
um die Scheidungsvereinbarung zu erarbeiten. Es fallen also für
den einen Anwalt nur moderate Kosten an, die wesentlich niedriger
sind, als wenn zwei Anwälte verhandeln und eine Vereinbarung
erarbeiten.
Das eigentliche gerichtliche Scheidungsverfahren
ist dann nur noch eine Formsache.
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